Gebäudeenergieberatung für Eigentümer

Für 2016 hat die Bundesregierung das langfristige Energiekonzept namens „Energiefahrplan 2050“ vorgestellt, das Deutschland in Zukunft zum energieeffizientesten und umweltschonendsten Land der Welt machen soll. Den Gebäudeenergieberatung betreffen daher die Punkte Klimaschutz und erneuerbare Energien, die in einem „Neun-Punkte Programm“ vorgestellt wurden. Diese sind ein wichtiger Bestandteil des Energiefahrplans.

 

KFW Förderung

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Um-, Aus- oder Neubau wenn Sie Fragen zur KFW Förderung haben weiter. Ein Umbau auf energieeffiziente Anlagen ist wichtig für unserer Umwelt und Sie sparen in der Zukunft bares Geld. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns direkt an!

 

Energiesparverordnung (EnEV)

Seit 2014 gilt für Gebäude die Energiesparverordnung EnEV 2014. Für das Jahr 2016, also das aktuelle Jahr, werden diese Standards für Neubauten verschärft. Um diese erhöhten Standards prüfen zu lassen, oder genauere Informationen zu den einzelnen Punkten, die sich geändert haben zu erfahren, vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns.

 

Energieausweis

Um dem Energiefahrplan gerecht zu werden, ist es z.B. auch notwendig für Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, einen Energieausweis anfertigen zu lassen. Mit diesem Ausweis kann ein Eigentümer die energetische Qualität seiner Immobilie belegen, was dem Interessenten in jedem Fall bei seiner Entscheidung unterstützt. Mit Hilfe des Ausweises kann also eine Ermittlung des Energiebedarfs oder eine verbrauchsorientierte Ermittlung der Energiekosten erstellt werden.

Um einen Energieverbrauchsausweis erstellen lassen zu können, muss mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Es müssen sich mindestens 5 Wohnungen in der Immobilie befinden
  • Ein Bauantrag nach dem 01.11.1977 muss gestellt worden sein
  • Das Gebäude weist einen Wärmeschutz auf, der ab 1977 erstellt oder nachgerüstet wurde

Hat also eine Immobilie weniger als 5 Wohnungen und der Bauantrag wurde vor dem 01.11.1977 gestellt, ist der Energiebedarfsausweis Pflicht.

Gerne stehe ich Ihnen mit einer Beratung für Ihre Gebäudeenergie zur Seite!

"Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben.
Wer andere glücklich macht, wird glücklich."

– André Gide –

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